Dutzende Filmstudios verklagen gemeinsam VPN-Anbieter mit fragwürdigen Unterstellungen. Der Hauptvorwurf: Die Dienste beteiligen sich wissentlich an Urheberrechtsverletzungen und motivieren Kunden dazu, selbige zu begehen. Die Forderung: Die Dienstleistungen sollen massiv eingeschränkt und überwacht werden.
VPN-Anbieter erfreuen sich in den letzten Jahren großer Beliebtheit. Immer mehr Menschen möchten ihre Privatsphäre im Internet schützen und weiterhin uneingeschränkten Zugriff auf ein freies Netz genießen. International agierende Unternehmen aus dem Filmsektor haben offensichtlich etwas dagegen und gehen bereits seit Jahren gegen Dienstleister und einschlägigen Internetseiten vor.
Filmstudios verklagen VPN-Anbieter mit fragwürdigen Beschuldigungen
Das jüngste Ergebnis der Bemühungen gegen ein freies Internet ist eine Klage dutzender US-amerikanischer Filmstudios gegen insgesamt sechs VPN-Anbieter, darunter CyberGhost, Surfshark und ExpressVPN. Die Dienste werden beschuldigt, Nutzer und Kunden direkt und indirekt dazu zu motivieren, Urheberrechtsverletzungen zu begehen und gegen geltendes Recht zu verstoßen.
In der Anklageschrift werden diverse Unterstellungen gegen die VPN-Anbieter aufgeführt und Leistungsmerkmale negativ ausgelegt. Unter anderem wird bemängelt, dass Kunden die Möglichkeit haben, die eigene öffentliche IP-Adresse durch einen virtuellen Standortwechsel zu manipulieren. Dadurch könnten Nutzer auf Inhalte zuzugreifen, die ihnen normalerweise nicht zur Verfügung stünden. Anhand mehrerer Beispiele wollen die Kläger aufzeigen, dass Anbieter wie „VPN Unlimited“ gezielt Werbung mit dieser Funktion machen.
Die im US-Bundesstaat Virginia eingereichte Klage lässt sich in einem PDF-Dokument, das von der Szene-Seite TorrentFreak bereitgestellt wird, nachlesen.
VPN-Kunden unter Generalverdacht
Die Filmstudios behaupten ebenfalls, dass VPN-Dienste gezielt als Werkzeuge beworben werden, mit denen geschütztes Videomaterial rechtswidrig gestreamt und geteilt werden könne. Es werden exemplarisch einige Filme genannt, die angeblich von VPN-Kunden über das BitTorrent-Protokoll heruntergeladen und geteilt wurden. Die Kläger gehen sogar so weit und stellen die These auf, dass VPN-Unternehmen Partnerschaften mit nicht offiziellen und illegalen Streaming-Seiten eingehen.
Darüber hinaus unterstellen die Filmunternehmen, dass vereinzelte Nutzer aufgrund der geschützten Privatsphäre ein „unverschämtes Verhalten“ im Internet an den Tag legen würden. So sollen Kunden im Deckmantel eines VPNs Hasskommentare posten und sich an Hetzte gegen Minderheiten beteiligen.
VPN-Dienste sollen Benutzerdaten aufzeichnen
Die Rechteinhaber haben laut eigener Aussage tausende Mahnbriefe bezüglich Urheberrechtsverletzungen an Serverbetreiber geschickt, die Teil der Infrastruktur von VPN-Diensten sind. Diese Beschwerden wurden zwar an die entsprechenden Anbieter weitergeleitet, verliefen aber ins Leere.
Bei den meisten VPN-Anbietern verwenden die Kunden IP-Adressen gemeinsam mit anderen Nutzern (Shared IPs). Deshalb kann anhand von einer Adresse nicht auf eine einzelne Person geschlossen werden. Außerdem sehen seriöse VPN-Unternehmen davon ab, Benutzerdaten aufzuzeichnen.
Laut den Klägern ist es pure Absicht seitens der Anbieter, Benutzerdaten „absichtlich zu löschen“ oder gar nicht erst aufzuzeichnen. Die fragwürdige Schlussfolgerung ist, dass sich die Dienste dadurch willentlich zu Mittätern machen. Heruntergebrochen seien VPNs nichts weiter als Programme, mit denen anonym Urheberrechtsverletzungen begangen werden können.
Die Forderung ist klar: VPN-Anbieter sollen das Verhalten ihrer Kunden analysieren und personenbezogene Daten aufzeichnen. Dass dies im krassen Kontrast zum VPN-Konzept an sich steht, wird außer Acht gelassen. Außerdem verlangen die Kläger, dass ausgesuchte Internetseiten für Videoinhalte pauschal geblockt und hohe Kompensationszahlungen geleistet werden.
Fragwürdige Forderungen gegen ein freies Internet
Die Klage und erhobenen Forderungen demonstrieren anschaulich, dass milliardenschwere Unternehmen nicht viel von der Idee eines freien Internets halten. Prinzipiell sollen „Virtual Private Networks“ zu durchsichtigen, öffentlichen Netzen umfunktioniert werden, was einen Widerspruch in sich darstellt. Zudem ist die Forderung nach Blockaden bestimmter Internetseiten nichts weiter als der Wunsch nach Zensur – gesteuert von privatwirtschaftlichen Unternehmen.
Nach inoffiziellen Streaming-Seiten und Hosting-Diensten sind nun VPN-Anbieter in das Fadenkreuz profitorientierter Filmunternehmen geraten. Dabei ignorieren die Kläger alle Vorteile, die VPNs mit sich bringen, beispielsweise das Überwinden unrechtmäßiger Einschränkungen in einem eigentlich freien Netz. Schon zuvor hat die Filmindustrie versucht, Hostern zu verbieten, ihre Server-Hardware an VPN-Unternehmen zu vermieten.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich die angeklagten VPN-Dienste den Forderungen beugen werden. Eine offizielle Erwiderung steht zwar noch aus, wird jedoch zeitnah erwartet.
Weitere Informationen finden sich im entsprechenden Artikel der Szene-Seite TorrentFreak, die zuerst über die Klage berichtet hat.
Wer lieber über eine glänzende gläserne Oberfläche streichelt und dabei gerne bei einer zensierenden Software seinen Protest abgibt als in der wirklichen Welt hat es nicht anders verdient selbst in einer Corona Promille Pandemie.
Dazu kommt dann noch wen man Parteien wählt die solche Dinge nicht nur mittragen sondern mitmachen.
Wären die Streamingdienste für Bedürftige, sprich Rentner und Hartz4 Empfänger insgesamt mit alles Diensten inkl. komplette Sky nicht mit einem Preis von ca. 170 Euro pro Monat, würden viele nicht auf graue Seiten ausweichen. Darüber sollte sich die Industrie mal Gedanken machen. Wer will denn alle Streamingdienste bezahlen um alles schauen zu können ? Kein Wunder dann Weltweit Millionen graue Seiten benutzen. 1 Oberdienst für alle Dienste die man auch bezahlen kann wäre besser.